Die gestern stattgefundene Sitzung des Wissenschaftsausschusses hat gezeigt: Die Hochschulen stehen bei den Vorbereitungen für eine schrittweise Rückkehr in den Präsenzbetrieb noch ganz am Anfang. Wenn das so weitergeht, schlittern wir zum kommenden Wintersemester selbstverschuldet in ein weiteres „Corona-Semester“.
Ein bloßes Zuwarten darauf, wie sich die Pandemie bis Oktober entwickelt, ist keine Lösung. Denn der Betrieb unserer Hochschulen ist komplex, kann nicht von einem auf den anderen Tag hochgefahren und muss gut vorbereitet werden. Es braucht vielmehr ein auf die Bedürfnisse der jeweiligen Hochschulen mit ihren vielfältigen Lehr- und Forschungsformaten zugeschnittenes Stufenkonzept, mit dem wir uns bis zum Wintersemester Stück für Stück wieder an den Präsenzbetrieb heranarbeiten. Die Federführung für diesen Prozess muss beim zuständigen Wissenschaftsministerium liegen.
Im Hinblick auf die Corona-Verordnung des Landes schlage ich vor, dass wir in § 10 Abs. 1 eine Prinzipumkehr vornehmen: An die Stelle der (bis auf wenige Ausnahmen) generellen Untersagung des Präsenzbetriebes an den Hochschulen soll die Erlaubnis des Präsenzbetriebes treten – unter Einhaltung von Hygieneauflagen, die dem jeweiligen Pandemieverlauf entsprechen.
Die Hochschulen müssen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten Abstandsregeln erarbeiten, die einen – wenn auch eingeschränkten – Präsenzbetrieb zulassen. An der Universität Potsdam konnte so gerade die bislang geltende Begrenzung der Teilnehmerzahl für Lehrveranstaltungen von 15 auf 200 Anwesende angehoben werden.
Für das Wintersemester muss die Maxime gelten: Präsenz, wo immer dies möglich ist. Die Studierenden müssen davon ausgehen können, dass Präsenzlehre mit hoher Priorität angeboten wird. Dort, wo der didaktische Kontext dafür spricht oder räumliche Engpässe bestehen, soll die digitale Lehre vorerst weitergeführt werden.
Bei der Präsenzlehre muss darauf geachtet werden, dass Veranstaltungen vorrangig für Erstsemester geplant werden. Dies gilt auch für Studierende des zweiten oder dritten Semesters und für internationale Studierende, die bislang ihre Hochschule kaum von innen gesehen haben.
Die Hochschulen sollten jenen Studierenden, die sich pandemiebedingt derzeit nicht in der Region aufhalten, eine Empfehlung aussprechen, ihren Lebensmittelpunkt (wieder) an den Studienstandort zu verlegen.
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